Die Bereitstellung sogenannter Regelenergie dient der Sicherung der Stromversorgung. Sie kommt zur Anwendung, wenn auf dem Strommarkt entweder ein Nachfrageüberschuss oder ein Angebotsüberschuss besteht. Um die Schwankungen des Strommarktes ausgleichen zu können, müssen die großen Übertragungsnetzbetreiber zu jedem Zeitpunkt zwischen (insgesamt) 5.000 und 6.000 MW Regelenergie bereitstellen.
Und zwar sowohl für positive als auch für negative Regelleistungen, so dass Nachfrageüberschüsse wie auch Angebotsüberschüsse ausgeglichen werden können. Mit Hilfe dieser Reserve werden die Schwankungen innerhalb von Sekunden (Primärreserve), fünf Minuten (Sekundärreserve), Viertelstunden (Minutenreserve) oder Stunden (Stundenreserve) egalisiert.
Besonders im Bereich der Minutenreserve kommt den Betreibern von Kleinanlagen gegenwärtig eine wachsende Bedeutung zu. Seit dem 1. Januar 2012 besteht die Möglichkeit, Netzschwankungen, die durch die Einspeisung regenerativer Energien verursacht wurden, durch ebenfalls regenerative Energien auszugleichen.
Beispielsweise kann ein Überschuss an Photovoltaik-Strom durch zeitgleiches Herunterfahren einer Biogasanlage ausgeglichen werden (negative Regelenergie).
Ein vollständiger Ausgleich der Erneuerbaren unter sich ist gegenwärtig noch nicht realistisch. Zwar liegt ihr Anteil an negativer Regelenergie derzeit bereits bei etwa 20 %, bedarf damit jedoch noch eines weiteren Ausbaus. Zudem ist eine Besonderheit zu beachten: Um auf dem Regelenergiemarkt agieren zu können, muss ein Anlagenbetreiber über ein Leistungspotential von mindestens 5 MW verfügen. Da Kleinanlagen ein so hohes Potential in der Regel nicht erbringen können, müssen sie sich mit anderen Kleinanlagen vernetzen und zu sogenannten virtuellen Kraftwerken zusammenschließen.
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